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Artikel vom: 23.06.2009
Wenn der Urlaubstraum zum Albtraum wird
Was Urlauber beachten sollten
Sommerzeit ist Reisezeit. Viele Erholungssuchende zieht es in die Ferne. Den Alltag ein paar Tage hinter sich lassen – das wünschen sich die meisten. Doch vor der Reise steht die Qual der Wahl. Das Angebot an Reisen und Veranstaltern ist groß. Kataloge wälzen ist angesagt, oder das Klicken durch die unendlichen Weiten der Urlaubsverlockungen. Doch Vorsicht ist geboten. Wer hier falsch wählt, setzt den Traum vom schönen Urlaub aufs Spiel.
Reiseveranstalter geben sich große Mühe, ihre Reiseziele möglichst idyllisch darzustellen. Doch was gut klingt, muss lange noch nicht gut sein.
So ist die zentrale Lage meist die Umschreibung für Verkehrslärm in der Umgebung
Der aufstrebender Ort ist ein unterversorgtes Nest mit vielen Baustellen
Das Hotel direkt am Meer liegt manches Mal an der Steilküste und nicht am Badestrand.
und der Natürliche - naturbelassene Strand ist oft sich selbst überlassen und vermüllt.
Lesen sie also genau und versuchen sie jedes Wort zu deuten. Achten sie auf die wichtigsten Angaben.
Wenn sie dann gebucht haben, achten sie darauf, dass sie einen Sicherungsschein vom Reiseveranstalter zugestellt bekommen. Leisten sie nie eine Zahlung, bevor sie den Schein in der Hand halten.
Ferne Reiseziele werden per Flugzeug angesteuert. Dank neuer Gesetzgebung können die Reisenden bei Verspätungen, Flugausfällen oder Überbuchungen Ansprüche auch gegen die Fluggesellschaft geltend machen.
Ob sich die Erwartungen an den Urlaub wirklich erfüllen, weiß man letztendlich erst, wenn man da ist. Je nach Reiseziel sind die landestypischen Normen für Service und Komfort sehr unterschiedlich. Ist jede Abweichung vom gewohnten Standard aber schon ein Mangel?
Liegt tatsächlich ein Mangel vor, sollten die Betroffenen noch vor Ort ihre Rechte geltend machen.
Ist keine einvernehmliche Klärung möglich, heißt es, entweder das Beste daraus zu machen oder eigenständig umbuchen oder den Rückflug antreten. Allerdings könnten die Kosten solcher Alleingänge dann auch beim Betroffenen hängen bleiben. Denn solches Recht besteht nur bei einer empfindlichen Störung der Reise. Zurück in der Heimat steht das Recht dann geprellten Urlaubern zur Seite.
In welcher Höhe der Reisepreis aufgrund von vorgefundenen Beeinträchtigungen oder Abweichungen vom Buchungstext gemindert werden kann, ist meist vom Einzelfall abhängig. Entsprechende Richtwerte lassen sich aber in Minderungstabellen im Internet finden.
Reiseveranstalter geben sich große Mühe, ihre Reiseziele möglichst idyllisch darzustellen. Doch was gut klingt, muss lange noch nicht gut sein.
So ist die zentrale Lage meist die Umschreibung für Verkehrslärm in der Umgebung
Der aufstrebender Ort ist ein unterversorgtes Nest mit vielen Baustellen
Das Hotel direkt am Meer liegt manches Mal an der Steilküste und nicht am Badestrand.
und der Natürliche - naturbelassene Strand ist oft sich selbst überlassen und vermüllt.
Lesen sie also genau und versuchen sie jedes Wort zu deuten. Achten sie auf die wichtigsten Angaben.
Wenn sie dann gebucht haben, achten sie darauf, dass sie einen Sicherungsschein vom Reiseveranstalter zugestellt bekommen. Leisten sie nie eine Zahlung, bevor sie den Schein in der Hand halten.
Ferne Reiseziele werden per Flugzeug angesteuert. Dank neuer Gesetzgebung können die Reisenden bei Verspätungen, Flugausfällen oder Überbuchungen Ansprüche auch gegen die Fluggesellschaft geltend machen.
Ob sich die Erwartungen an den Urlaub wirklich erfüllen, weiß man letztendlich erst, wenn man da ist. Je nach Reiseziel sind die landestypischen Normen für Service und Komfort sehr unterschiedlich. Ist jede Abweichung vom gewohnten Standard aber schon ein Mangel?
Liegt tatsächlich ein Mangel vor, sollten die Betroffenen noch vor Ort ihre Rechte geltend machen.
Ist keine einvernehmliche Klärung möglich, heißt es, entweder das Beste daraus zu machen oder eigenständig umbuchen oder den Rückflug antreten. Allerdings könnten die Kosten solcher Alleingänge dann auch beim Betroffenen hängen bleiben. Denn solches Recht besteht nur bei einer empfindlichen Störung der Reise. Zurück in der Heimat steht das Recht dann geprellten Urlaubern zur Seite.
In welcher Höhe der Reisepreis aufgrund von vorgefundenen Beeinträchtigungen oder Abweichungen vom Buchungstext gemindert werden kann, ist meist vom Einzelfall abhängig. Entsprechende Richtwerte lassen sich aber in Minderungstabellen im Internet finden.
Quelle:
Euroregio TV













