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Artikel vom: 25.11.2011
Vorfreude, schönste Freude
Vorfreude, schönste Freude, Freude im Advent......Die Vorweihnachtszeit lädt zur Besinnung aber auch zum Geld ausgeben ein. Weihnachtsgeschenke für die Lieben sind zu kaufen. Allen ist klar, Weihnachten ist teuer. Und so hoffen viele Arbeitnehmer auf eine zusätzliche Finanzspritze von ihrem Arbeitgeber. Kein Weihnachten ohne Weihnachtsgeld: Wer die Vorweihnachtszeit richtig genießen will, muss sich freimachen vom Arbeitsstress. Ein paar Urlaubstage zum Dekorieren der Wohnung und zum ausgiebigen Geschenkekauf, können da sehr hilfreich sein. Und manch einer genießt vor dem Fest noch die Sonne in warmen Ländern. Doch wenn auf Arbeit gerade jetzt alle Mitarbeiter gebraucht werden, kann der Chef auch die Urlaubsstimmung verderben. Nicht nur zu Weihnachten werben vor allem die Discounter mit tollen Sonderangeboten in die Märkte. Wirklich verfügbar muss er diese aber gar nicht haben. Der Preis ist oft das wichtigste Kaufkriterium. Doch welcher ist der Richtige? Woran können sich Kunden orientieren, wenn die Auspreisung auf dem Produkt von der im Prospekt oder am Regal abweichen. Der niedrigste Preis ist nicht automatisch der richtige. Was schenkt man jemanden, der eigentlich schon alles hat? Gutscheine werden immer beliebter. Der Kunde zahlt dabei für eine Leistung, die irgendwann in
der Zukunft abgerufen werden soll. Händler würden dieses Zeitraum gern eng begrenzen. Doch das Gesetz schafft hier Klarheit.Zu groß, zu klein, gefällt nicht, Ware umtauschen – bei Onlineversandhäusern reicht es, innerhalb von 14 Tagen das richtige Kreuz zu setzen und die Ware zurück zu schicken. Wer im Geschäft einkauft, hat keinen Anspruch auf diesen bequemen Service. Weihnachtsmärkte laden jedes Jahr zum stimmungsvollen Bummeln, Verweilen und Einkaufen ein. Manch originelle Geschenkidee lässt sich hier finden. Weihnachten geht vorbei, die Händler ziehen weiter und die Ware geht kaputt. Was nun? Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum
Wochenendeinkauf und kommen mit einem Zeitungsabo oder einem Handyvertrag zurück. Ein netter Vertreter hat Sie in der Fußgängerzone oder im Supermarkt so nett beraten, dass sie unterschrieben haben. Wenn sie zuhause wieder zu Verstand kommen, können sie sich wehren:übrigens. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeschenke. Gegen zu viel Weihnachtsdeko beim Nachbarn können sie sich juristisch nur wehren, wenn er ihre Lebensqualität massiv beeinträchtigt. Das lautstarke Erschallen von schönen und schlechten Weihnachtsliedern aus allen Ecken und Winkeln müssen sie als gelebtes Brauchtum hinnehmen. Seien Sie sicher, nach dem
24.12. wird es langsam wieder aufhören.
Quelle:
Euroregio TV


















