Wählen Sie eine Aktion:
Schrift:
Artikel vom: 23.12.2009
Vom Geschenkeumtausch bis zum Gutschein
Weihnachten steht vor der Tür. Und Millionen Deutsche stellen sich jedes Jahr aufs Neue die Frage: „Was schenke ich nur?“ Die Antwort darauf ist dann nicht immer ein Treffer. Doch was tun, wenn das beim Händler vor Ort mühevoll ausgesuchte Geschenk nicht gefällt?
Internethändler sind verpflichtet, eine 14tägige Widerrufsfrist einzuräumen. In dieser Zeit hat der Kunde die Chance, die Ware zu prüfen und zu testen. Gegebenenfalls also z.B. auch eine Küchen- oder Kaffeemaschine zu benutzen. Kann der Händler bei Rücksendung Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn bereits Gebrauchsspuren zu sehen sind?
Manchmal ist aber schon nach dem Auspacken klar, dass die Ware wieder zurück gehen soll. Z.B. wenn Form und Material nicht gefallen oder wenn deutliche Mängel wie Flecken oder Kratzer zu sehen sind. Kann der Händler dem Kunden diese Mängel anlasten?
Antworten auf diese Fragen aber auch zur Gültigkeit von Gutscheinen und zum richtigen Verhalten beim Kauf auf Weihnachtsmärkten gibt es in diesem Ratgeber.
Internethändler sind verpflichtet, eine 14tägige Widerrufsfrist einzuräumen. In dieser Zeit hat der Kunde die Chance, die Ware zu prüfen und zu testen. Gegebenenfalls also z.B. auch eine Küchen- oder Kaffeemaschine zu benutzen. Kann der Händler bei Rücksendung Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn bereits Gebrauchsspuren zu sehen sind?
Manchmal ist aber schon nach dem Auspacken klar, dass die Ware wieder zurück gehen soll. Z.B. wenn Form und Material nicht gefallen oder wenn deutliche Mängel wie Flecken oder Kratzer zu sehen sind. Kann der Händler dem Kunden diese Mängel anlasten?
Antworten auf diese Fragen aber auch zur Gültigkeit von Gutscheinen und zum richtigen Verhalten beim Kauf auf Weihnachtsmärkten gibt es in diesem Ratgeber.
Quelle:
Euroregio TV


















