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Artikel vom: 29.03.2010
Vom Arbeitsvertrag bis Überstunden
Ratgeber Recht zum Arbeitsrecht
Arbeit ist knapp geworden im Osten Deutschlands. Arbeitslosenquoten von 20 Prozent sind in vielen Regionen keine Seltenheit. Einen Job zu haben und ihn zu behalten ist von existenzieller Bedeutung für viele Familien. Ein dauerhafter Arbeitsplatz bis zur Rente ist jedoch den Wenigsten vergönnt. Befristete Arbeitsverträge gehören inzwischen zum Alltag.
Während tariflich und gewerkschaftlich gebundene Arbeitnehmer quasi in Watte gepackt ihren Dienst nach Stechuhr verrichten, sind Arbeitnehmer in kleinen und mittelständischen Unternehmen den Wirrungen des krisengebeutelten freien Marktes ausgesetzt. Um ihren Arbeitsplatz zu behalten, sind sie zu manchem Kompromiss bereit. Dazu gehört auch die Verrichtung von Überstunden, um erhöhten Arbeitsbedarf in Stosszeiten abzufedern. Im Nachhinein Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen, ist jedoch problematisch, wenn der Nachweis fehlt.
In Unternehmen, die eine flexible Arbeitszeit vorsehen und bei denen die Normalarbeitszeit unregelmäßig verteilt ist, wird auch bei einer langen Tagesarbeitszeit nicht von Überstunden gesprochen.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise macht auch vor Unternehmen in Ostsachsen nicht Halt. Umsatzeinbrüche zwingen viele Arbeitgeber zu Entlassungen. Diese können auch langjährige Mitarbeiter treffen. Die hoffen dann, dass der Schicksalsschlag zumindest mit einer Abfindung abgefedert wird.
Doch nicht nur die Krise kann Ursache der Kündigung eines Arbeitsvertrages sein. Auch persönliche Befindlichkeiten können eine Rolle spielen. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer sollte gut überlegt sein, da die freiwillige Aufgabe des Jobs zur Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen kann.
Arbeitgeber können nicht nur betriebsbedingt sondern auch aus verhaltensbedingten Gründen Kündigungen aussprechen.
Arbeitnehmer sind nicht schutzlos ihrem Arbeitgeber ausgesetzt. Das Recht ist oft auf ihrer Seite. Im Arbeitsrecht erfahrene Anwälte können helfen, dieses recht auch geltend zu machen.
Während tariflich und gewerkschaftlich gebundene Arbeitnehmer quasi in Watte gepackt ihren Dienst nach Stechuhr verrichten, sind Arbeitnehmer in kleinen und mittelständischen Unternehmen den Wirrungen des krisengebeutelten freien Marktes ausgesetzt. Um ihren Arbeitsplatz zu behalten, sind sie zu manchem Kompromiss bereit. Dazu gehört auch die Verrichtung von Überstunden, um erhöhten Arbeitsbedarf in Stosszeiten abzufedern. Im Nachhinein Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen, ist jedoch problematisch, wenn der Nachweis fehlt.
In Unternehmen, die eine flexible Arbeitszeit vorsehen und bei denen die Normalarbeitszeit unregelmäßig verteilt ist, wird auch bei einer langen Tagesarbeitszeit nicht von Überstunden gesprochen.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise macht auch vor Unternehmen in Ostsachsen nicht Halt. Umsatzeinbrüche zwingen viele Arbeitgeber zu Entlassungen. Diese können auch langjährige Mitarbeiter treffen. Die hoffen dann, dass der Schicksalsschlag zumindest mit einer Abfindung abgefedert wird.
Doch nicht nur die Krise kann Ursache der Kündigung eines Arbeitsvertrages sein. Auch persönliche Befindlichkeiten können eine Rolle spielen. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer sollte gut überlegt sein, da die freiwillige Aufgabe des Jobs zur Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen kann.
Arbeitgeber können nicht nur betriebsbedingt sondern auch aus verhaltensbedingten Gründen Kündigungen aussprechen.
Arbeitnehmer sind nicht schutzlos ihrem Arbeitgeber ausgesetzt. Das Recht ist oft auf ihrer Seite. Im Arbeitsrecht erfahrene Anwälte können helfen, dieses recht auch geltend zu machen.
Quelle:
Euroregio TV


















