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Artikel vom: 30.04.2010
Richtig Verhalten bei Unfällen
Ratgeber Recht
Ratgeber Recht
Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr
Unfälle geschehen. Im Straßenverkehr, zu Hause, beim Sport oder im Beruf. Ohne Vorwarnung kann es jeden treffen. Genau so unverhofft kann auch jeder in die Situation kommen, unmittelbar nach einem Unfall am Ort des Geschehens zu sein. In diesem Moment das Richtige zu tun, kann Leben retten.
Vor diesen Handlungen kann sich keiner drücken. Erste Hilfe ist keine freiwillige Maßnahme sondern eine Pflicht.
Immer wenn eine Gefahren- und Notsituation deutlich erkennbar ist, besteht die Pflicht, erste Hilfe zu leisten. Das gilt nicht nur im Straßenverkehr. Vor allem bei lebensbedrohlichen Verletzungen ist schnelles Handeln wichtig.
Kaum einer wünscht sich, in diese verantwortungsvolle Lage zu kommen. Der letzte erste Hilfe Kurs ist bei vielen Fahrzeugführern lange her. Aus Angst, etwas Falsches zu tun, tun sie dann lieber gar nichts.
Zur Verantwortung werden dagegen auch jene Fahrzeugführer gezogen, die als Unfallbeteiligte den Unfallort verlassen.
Unmittelbar Betroffene eines Unfalles sind gut beraten, wenn sie vor Ort Beweise sichern.
Es empfiehlt sich, diese Maßnahmen zusätzlich zu einer polizeilichen Unfallaufnahme durchzuführen. Mit Äußerungen gegenüber dem Unfallgegner und der Polizei sollten sich Betroffene zurückhalten.
Oft fängt nach einem Unfall der Ärger erst an. Der Streit um die Schuldfrage und Auseinandersetzungen mit Gutachtern und Versicherungen erfordern häufig juristische Hilfe. Worauf dabei zu achten ist,erfahren Sie im nächsten Ratgeber Recht im Mai.
Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr
Unfälle geschehen. Im Straßenverkehr, zu Hause, beim Sport oder im Beruf. Ohne Vorwarnung kann es jeden treffen. Genau so unverhofft kann auch jeder in die Situation kommen, unmittelbar nach einem Unfall am Ort des Geschehens zu sein. In diesem Moment das Richtige zu tun, kann Leben retten.
Vor diesen Handlungen kann sich keiner drücken. Erste Hilfe ist keine freiwillige Maßnahme sondern eine Pflicht.
Immer wenn eine Gefahren- und Notsituation deutlich erkennbar ist, besteht die Pflicht, erste Hilfe zu leisten. Das gilt nicht nur im Straßenverkehr. Vor allem bei lebensbedrohlichen Verletzungen ist schnelles Handeln wichtig.
Kaum einer wünscht sich, in diese verantwortungsvolle Lage zu kommen. Der letzte erste Hilfe Kurs ist bei vielen Fahrzeugführern lange her. Aus Angst, etwas Falsches zu tun, tun sie dann lieber gar nichts.
Zur Verantwortung werden dagegen auch jene Fahrzeugführer gezogen, die als Unfallbeteiligte den Unfallort verlassen.
Unmittelbar Betroffene eines Unfalles sind gut beraten, wenn sie vor Ort Beweise sichern.
Es empfiehlt sich, diese Maßnahmen zusätzlich zu einer polizeilichen Unfallaufnahme durchzuführen. Mit Äußerungen gegenüber dem Unfallgegner und der Polizei sollten sich Betroffene zurückhalten.
Oft fängt nach einem Unfall der Ärger erst an. Der Streit um die Schuldfrage und Auseinandersetzungen mit Gutachtern und Versicherungen erfordern häufig juristische Hilfe. Worauf dabei zu achten ist,erfahren Sie im nächsten Ratgeber Recht im Mai.
Quelle:
Euroregio TV













