Das Kinder keine Verträge unterschreiben dürfen, das ist weitgehend bekannt. Doch viele Verträge im Alltag kommen auch ohne Unterschrift aus. So ist der Kauf einer Kugel Eis oder das Ersteigern eines Produkte bei ebay auch ein geschäftlicher Vorgang, der von Kindern und Jugendlichen problemlos ohne Unterschrift bewältigt werden kann. Vor den Konsequenzen solcher Handlungen werden Minderjährige durch den Gesetzgeber geschützt.Kauft ein 5jähriger ohne Einverständnis seiner Eltern im Spielzeugladen ein, können diese das Geschäft rückgängig machen, weil ihr Kind nicht geschäftsfähig ist. Nicht ganz so eindeutig ist dagegen der Shoppingausflug eines Teenagers geregelt. Der kann sein Taschengeld durchaus eigenständig ausgeben. Nicht immer sind Kinder und Jugendliche in der Lage, die Folgen ihres Handelns abzuschätzen. Abenteuerlust und Unbefangenheit sind oft Ursache für von ihnen verursachte Schäden.
Die sogenannte Delikthaftung regelt, ob und in welchem Umfang Minderjährige für solche Schäden haftbar gemacht werden können. Prinzipiell gilt: Gibt es keine Haftung des Kindes – gilt immer noch die Haftung der gesetzlichen Vertreter. So ist stets zu prüfen, inwieweit die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Um Kinder und Jugendliche vor schädlichen Handlungen zu schützen, müssen Eltern jedoch keine nahtlose Überwachung organisieren. Dieses Schild hat jeder schon einmal gesehen: „Eltern haften für ihre Kinder“. Es soll abschrecken und die Verantwortung auf die Eltern abschieben. Dabei sind in erster Linie die Bauträger in der Pflicht. Besonders im Straßenverkehr kann ein kurzer Moment der Unachtsamkeit schwere Folgen haben. Hier müssen die Eltern dafür Sorge tragen, dass die Kinder den Schulweg sicher beherrschen. Dennoch können Kinder mit Situationen im fließenden Verkehr überfordert sein und falsch reagieren. Deshalb schränkt das Gesetz die Haftung für solche Fälle ein.
Die Haftung bei Kindern bedarf stets einer individuellen Betrachtung. In Einzelfallentscheidungen sind Entwicklungsstand und Einsichtsfähigkeit des Kindes zu prüfen. Danach wird der Umfang möglicher Haftungsansprüche bemessen. Eltern sind hier in der Beweispflicht. Deshalb ist die Konsultation eines Anwaltes im Streitfall zu empfehlen.


















