Wählen Sie eine Aktion:
Schrift:
Artikel vom: 01.04.2011
Gebrauchtwagenkauf - Teil 2
Das Wunschauto ist gefunden, der Kaufvertrag unterschrieben und die Finanzen sind geklärt. Jetzt ist Fahrspaß mit dem neuen Gebrauchten angesagt. Doch noch ist nicht alles geregelt. Käufer und Verkäufer sollten sich gleichermaßen um die KfZ Steuern und die Versicherung kümmern. Ist das Fahrzeug noch jung oder bestehen noch besondere Herstellergarantien, z.B. auf Durchrostung, bleiben diese beim Verkauf weiter bestehen. Darüber hinaus gilt für alle Gebrauchtfahrzeuge die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, für den Zeitraum von zwei Jahren. Werden Mängel am Fahrzeug beim Kauf nicht angegeben, obwohl sie bekannt waren, kann die Haftung sogar auf bis zu drei Jahre ausgedehnt werden. Privatpersonen schließen beim Verkauf gern die Sachmängelhaftung von vornherein aus. Händler versuchen, sie auf ein Jahr zu begrenzen. Der Ratgeber Recht, informiert was nach dem Kauf zu beachten ist.
Quelle:
Euroregio TV


















