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Artikel vom: 22.01.2010
Einen Stellvertreter benennen
Vorsorgevollmacht
Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so wird durch das Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer eingesetzt. Wer die Entscheidung, wer in solch einem Fall für einen sorgen und bestimmen soll, nicht Dritten überlassen will, sollte sich für eine Vorsorgevollmacht als Alternative entscheiden.
Im Internet lassen sich viele Formulare für eine Vorsorgevollmacht finden. Zur Information sind sie durchaus geeignet, dennoch ist es ratsam, eine eigene Vollmacht zu erstellen, welche die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt.
Die Vorsorgevollmacht benennt einen Stellvertreter, der zu Vertretung in allen Angelegenheiten ermächtigt werden kann. Doch dabei gibt es auch Einschränkungen.
Die Vorsorgevollmacht sollte in Schriftform vorliegen und durch den Vollmachtgeber unterzeichnet sein. Das Original ist dem Bevollmächtigten zu übergeben. Um Problemen bei der Inanspruchnahme der Vollmacht vorzubeugen, sollte eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung vorgenommen werden.
Der Vollmachtgeber sollte seinen Hausarzt vom Vorhandensein einer Vollmacht informieren. Außerdem wird der Eintrag in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer empfohlen. So kann im Fall der eintretenden Geschäftsunfähigkeit die Vollmacht schnell in Kraft gesetzt werden. Außerdem kann dem Missbrauch der Vollmacht vorgebeugt werden.
Die Vorsorgevollmacht ist nicht nur für Senioren sinnvoll, sondern für alle ab dem 18. Lebensjahr. Denn jeder kann durch einen persönlichen Schicksalsschlag seine Geschäftsfähigkeit verlieren. Dass dann automatisch Ehepartner oder Eltern für einen entscheiden, ist ein Irrtum. Die Vorsorgevollmacht schafft Klarheit für alle Beteiligten und vermeidet zusätzliche Behördengänge.
Im Internet lassen sich viele Formulare für eine Vorsorgevollmacht finden. Zur Information sind sie durchaus geeignet, dennoch ist es ratsam, eine eigene Vollmacht zu erstellen, welche die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt.
Die Vorsorgevollmacht benennt einen Stellvertreter, der zu Vertretung in allen Angelegenheiten ermächtigt werden kann. Doch dabei gibt es auch Einschränkungen.
Die Vorsorgevollmacht sollte in Schriftform vorliegen und durch den Vollmachtgeber unterzeichnet sein. Das Original ist dem Bevollmächtigten zu übergeben. Um Problemen bei der Inanspruchnahme der Vollmacht vorzubeugen, sollte eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung vorgenommen werden.
Der Vollmachtgeber sollte seinen Hausarzt vom Vorhandensein einer Vollmacht informieren. Außerdem wird der Eintrag in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer empfohlen. So kann im Fall der eintretenden Geschäftsunfähigkeit die Vollmacht schnell in Kraft gesetzt werden. Außerdem kann dem Missbrauch der Vollmacht vorgebeugt werden.
Die Vorsorgevollmacht ist nicht nur für Senioren sinnvoll, sondern für alle ab dem 18. Lebensjahr. Denn jeder kann durch einen persönlichen Schicksalsschlag seine Geschäftsfähigkeit verlieren. Dass dann automatisch Ehepartner oder Eltern für einen entscheiden, ist ein Irrtum. Die Vorsorgevollmacht schafft Klarheit für alle Beteiligten und vermeidet zusätzliche Behördengänge.
Quelle:
Euroregio TV


















