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Artikel vom: 20.01.2009
Eigentum verpflichtet
Räum- und Streupflich im Winter
Winterzeit. Schnee und Eis laden zu vielerlei sportlichen Aktivitäten ein. Vor allem Kinder genießen die weiße Pracht. Doch neben dem Spaß bringt der Winter auch besondere Umstände mit sich, auf die man sich einstellen sollte.
Eigentum verpflichtet – auch im Winter. Hauseigentümer haben da vor allem die Streu- und Räumpflicht zu beachten.
Quelle:
eRtv

















