Wählen Sie eine Aktion:
Schrift:
Artikel vom: 20.10.2009
Das Urheberrecht im Internet
Uploaden und Downloaden können teuer werden
Das Internet wird immer mehr unser täglicher Begleiter. Googeln, Banking, Mailen, Chatten, Twittern, Youtube-Videos schauen und stets aktuell global informieren – all das gehört für viele zum Alltag. Bequem von zuhause aus, ist alles mit ein paar Mausklicks realisierbar. Doch nicht alles, was bequem und einfach machbar ist, ist auch legal. Gedankenlos werden oft juristische Grenzen überschritten. Vor allem das Urheberrecht wird im Internet permanent ignoriert.
Das Downloaden und Uploaden, also das Herunter- und Hochladen von Musik, Filmen und Software stellt eine klassische Verletzung des Urheberrechtes dar. Auch wenn nirgends Verbotsschilder stehen, sollten Internetuser wissen, wo es gefährlich wird.
Vor allem die Musikverlage fahnden mit großem Ehrgeiz nach den IP-Adressen der Uploader, die kostenfrei Musik zum freien Downloaden ins Internet stellen. Die Netzprovider sind bei Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß verpflichtet, die Adressdaten zu den erwischten IP Adressen herauszugeben. Im Ergebnis kann der Bereitsteller der Daten mit einer Abmahnung rechnen.
Achtung, wer in sogenannten Tauschbörsen verkehrt, ist meist auch ein Uploader, auch wenn er eigentlich nur Musik herunterladen will. Denn gleichzeitig werden freigegebene Bereiche auf der Festplatte auch automatisch zum Upload bereit gestellt.
Aber auch scheinbar einfache Dinge können Internetnutzern teuer zu stehen kommen. Wer z.B. für den Verkauf eines Gerätes über ebay kein eigenes Foto sondern ein Produktbild von der Herstellerseite verwendet, macht sich strafbar. Wer für die Gestaltung der eigenen Homepage, gegoogelte Bilder einsetzt, handelt oft illegal.
Im Extremfall können hier hohe Abmahngebühren fällig werden. Zur Kasse gebeten wird dabei stets der, dem der Internetanschluss gehört und nicht der tatsächliche Verursacher.
Das Internet bietet unendlich viele Möglichkeiten aber genau so viele Gefahren. Doch Dummheit schützt auch hier vor Strafe nicht. Also vorsichtig sein und im Ernstfall den im Internetrecht bewanderten Anwalt befragen.
Das Downloaden und Uploaden, also das Herunter- und Hochladen von Musik, Filmen und Software stellt eine klassische Verletzung des Urheberrechtes dar. Auch wenn nirgends Verbotsschilder stehen, sollten Internetuser wissen, wo es gefährlich wird.
Vor allem die Musikverlage fahnden mit großem Ehrgeiz nach den IP-Adressen der Uploader, die kostenfrei Musik zum freien Downloaden ins Internet stellen. Die Netzprovider sind bei Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß verpflichtet, die Adressdaten zu den erwischten IP Adressen herauszugeben. Im Ergebnis kann der Bereitsteller der Daten mit einer Abmahnung rechnen.
Achtung, wer in sogenannten Tauschbörsen verkehrt, ist meist auch ein Uploader, auch wenn er eigentlich nur Musik herunterladen will. Denn gleichzeitig werden freigegebene Bereiche auf der Festplatte auch automatisch zum Upload bereit gestellt.
Aber auch scheinbar einfache Dinge können Internetnutzern teuer zu stehen kommen. Wer z.B. für den Verkauf eines Gerätes über ebay kein eigenes Foto sondern ein Produktbild von der Herstellerseite verwendet, macht sich strafbar. Wer für die Gestaltung der eigenen Homepage, gegoogelte Bilder einsetzt, handelt oft illegal.
Im Extremfall können hier hohe Abmahngebühren fällig werden. Zur Kasse gebeten wird dabei stets der, dem der Internetanschluss gehört und nicht der tatsächliche Verursacher.
Das Internet bietet unendlich viele Möglichkeiten aber genau so viele Gefahren. Doch Dummheit schützt auch hier vor Strafe nicht. Also vorsichtig sein und im Ernstfall den im Internetrecht bewanderten Anwalt befragen.
Quelle:
Euroregio TV
Görlitz heute
Max: 1 °C
Min: -7 °C
Min: -7 °C

morgen

übermorgen





