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Artikel vom: 18.06.2010
Rücksicht auf den Nachbarn nehmen
Wohntipp der WOBAG Niesky
Wohntipp der WOBAG Niesky
Thema Ruhezeiten:
Lärm schafft Frust. Wenn sich Mieter nicht an die Regeln halten, ist Ärger mit dem Nachbarn vorprogrammiert. Einmalige Lärmbelastungen z.B. durch einen Umzug oder eine Reparaturmaßnahme am Haus werden oft toleriert. Bei dauerhaften Belastungen hört jedoch die nachbarschaftliche Toleranz auf. Der deutsche Mieterbund hat die Top 10 der schlimmsten Lärmquellen ermittelt.
Feste und Partys führen die Liste an, gefolgt von Unterhaltungselektronik und Kindern. Aber auch Musizieren, Haushaltsgeräte, Haustiere, Rasenmäher, Badgeräusche, Technische Anlagen und Gewerbeobjekte rauben den Mietern den Nerv.
1.
Feste und Partys
2.
Fernseher, Stereoanlage
3.
Schreiende Säuglinge und spielende Kinder
4.
Häusliches Musizieren
5.
Haushaltsmaschinen und -geräte
6.
Haustiere
7.
Rasenmäher und Laubsauger
8.
Badewanne, Dusche und WC-Spülung
9.
Technische Anlagen im Mietshaus wie Heizung und Aufzug
10.
Gaststätten, Diskotheken und Geschäfte in der unmittelbaren Nachbarschaft
Die Stadt Niesky gibt in ihrer Polizeiverordnung einen Rahmen vor, wann lärmende Tätigkeiten erlaubt sind und wann nicht.
Die Wohnungsbaugenossenschaft Niesky eG hat die Ruhezeiten für die Genossenschafter in den Mietverträgen festgelegt. Demnach sind laute Tätigkeiten an Wochentagen von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr erlaubt, am Samstag von 8 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist Lärm generell zu vermeiden.
Nicht jedes Geräusch, das stört, ist auch gleich verboten. Viele Geräusche muss man hinnehmen, weil sie "ortsüblich" oder unvermeidbar sind. Dazu gehören Verrichtungen im Haushalt oder Bad, die in hellhörigen Wohnungen auch nebenan gehört werden können. Und auch Kinder sollten nicht als Lärmquelle behandelt werden.
Lärm, der durch gelegentliche Renovierungsarbeiten verursacht wird, muss hingenommen werden. Genauso wie das Surren des Staubsaugers oder das Rattern der Waschmaschine des Nachbarn. Dennoch sind auch beim Gebrauch dieser Geräte die allgemeinen Ruhezeiten und die Nachtruhe einzuhalten.
Wesentlicher Auslöser für Streit mit dem Nachbarn sind laute Partys bis spät in die Nacht hinein. Nun sagt der Volksmund zwar „Feste soll man feiern, wie sie fallen.“, dennoch sollte man die Nachbarn dabei nicht vergessen.
Gestörte Mieter sollten in erster Linie das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Oft weiß der gar nicht, dass seine Waschmaschine oder das musizierende Kind die Nachbarschaft nerven. Wenn diese Gespräche nichts bringen, sollten weitere Maßnahmen eingeleitet werden.
Besonders an den Wochenenden greifen durch Partylärm genervte Nachbarn schnell zum Telefon, um die Polizei zu rufen. Allerdings sollten sich die Anrufer überlegen, ob sie durch dieses administrative Eingreifen das Verhältnis zum Nachbarn dauerhaft gefährden wollen.
Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme sollten das nachbarschaftliche Verhältnis bestimmen. Suchen Sie das Gespräch und setzen Sie nicht gleich auf Konfrontation.
Thema Ruhezeiten:
Lärm schafft Frust. Wenn sich Mieter nicht an die Regeln halten, ist Ärger mit dem Nachbarn vorprogrammiert. Einmalige Lärmbelastungen z.B. durch einen Umzug oder eine Reparaturmaßnahme am Haus werden oft toleriert. Bei dauerhaften Belastungen hört jedoch die nachbarschaftliche Toleranz auf. Der deutsche Mieterbund hat die Top 10 der schlimmsten Lärmquellen ermittelt.
Feste und Partys führen die Liste an, gefolgt von Unterhaltungselektronik und Kindern. Aber auch Musizieren, Haushaltsgeräte, Haustiere, Rasenmäher, Badgeräusche, Technische Anlagen und Gewerbeobjekte rauben den Mietern den Nerv.
1.
Feste und Partys
2.
Fernseher, Stereoanlage
3.
Schreiende Säuglinge und spielende Kinder
4.
Häusliches Musizieren
5.
Haushaltsmaschinen und -geräte
6.
Haustiere
7.
Rasenmäher und Laubsauger
8.
Badewanne, Dusche und WC-Spülung
9.
Technische Anlagen im Mietshaus wie Heizung und Aufzug
10.
Gaststätten, Diskotheken und Geschäfte in der unmittelbaren Nachbarschaft
Die Stadt Niesky gibt in ihrer Polizeiverordnung einen Rahmen vor, wann lärmende Tätigkeiten erlaubt sind und wann nicht.
Die Wohnungsbaugenossenschaft Niesky eG hat die Ruhezeiten für die Genossenschafter in den Mietverträgen festgelegt. Demnach sind laute Tätigkeiten an Wochentagen von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr erlaubt, am Samstag von 8 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist Lärm generell zu vermeiden.
Nicht jedes Geräusch, das stört, ist auch gleich verboten. Viele Geräusche muss man hinnehmen, weil sie "ortsüblich" oder unvermeidbar sind. Dazu gehören Verrichtungen im Haushalt oder Bad, die in hellhörigen Wohnungen auch nebenan gehört werden können. Und auch Kinder sollten nicht als Lärmquelle behandelt werden.
Lärm, der durch gelegentliche Renovierungsarbeiten verursacht wird, muss hingenommen werden. Genauso wie das Surren des Staubsaugers oder das Rattern der Waschmaschine des Nachbarn. Dennoch sind auch beim Gebrauch dieser Geräte die allgemeinen Ruhezeiten und die Nachtruhe einzuhalten.
Wesentlicher Auslöser für Streit mit dem Nachbarn sind laute Partys bis spät in die Nacht hinein. Nun sagt der Volksmund zwar „Feste soll man feiern, wie sie fallen.“, dennoch sollte man die Nachbarn dabei nicht vergessen.
Gestörte Mieter sollten in erster Linie das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Oft weiß der gar nicht, dass seine Waschmaschine oder das musizierende Kind die Nachbarschaft nerven. Wenn diese Gespräche nichts bringen, sollten weitere Maßnahmen eingeleitet werden.
Besonders an den Wochenenden greifen durch Partylärm genervte Nachbarn schnell zum Telefon, um die Polizei zu rufen. Allerdings sollten sich die Anrufer überlegen, ob sie durch dieses administrative Eingreifen das Verhältnis zum Nachbarn dauerhaft gefährden wollen.
Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme sollten das nachbarschaftliche Verhältnis bestimmen. Suchen Sie das Gespräch und setzen Sie nicht gleich auf Konfrontation.
Quelle:
Euroregio TV

















