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Artikel vom: 14.10.2011
Änderungen beim SGB II
Zum 1. Januar 2012 werden sich die Strukturen der Betreuung von Arbeitssuchenden nach dem Sozialgesetzbuch II in Görlitz und dem Norden des Landkreises ändern. Darüber informierte die Dezernentin Martina Weber die Pressevertreter. Bisher gab es zwei unterschiedliche Modelle. Im Norden und in Görlitz war die Arge für die Betreuung der Hartz IV Bedarfsgemeinschaften zuständig. Bei der Arge waren die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen gleichermaßen die Träger. Im Landkreis Löbau-Zittau dagegen favorisierte man das sogenannte Optionsmodell. Dabei besitzt der Landkreis die alleinige Trägerschaft der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Ab 1. Januar wird es nun eine einheitliche Struktur geben. Mitarbeiter der Bundesagentur und des Landkreises haben mehrere Arbeitsgruppen gebildet, um den Übergang reibungslos zu gestalten. Einheitliche Strukturen für den Daten- und Informationsaustausch sind zu schaffen und die Mitarbeiter neu zu organisieren. Die Vorbereitungen für den Wechsel ins gemeinsame Optionsmodell sind in vollem Gange. Die Betreuung der Arbeitssuchenden nach dem SGB II wird dann im gesamten Landkreis in Jobcentern erfolgen. Der Personalbedarf in den Jobcentern richtet sich nach der Anzahl der erwerbsberechtigten Leistungsempfänger. Ca. 550 Mitarbeiter werden es im Landkreis Görlitz sein. 180 davon werden von der Bundesagentur übernommen. In den neuen Strukturen erhofft man sich nutzbare Synergien und Kostenersparnisse. Die durch Synergieeffekte eingesparten Kosten sollen auf direktem Wege arbeitsmarktfördernden Maßnahmen zugute kommen. Dabei hat die Zuführung der Arbeitssuchenden zum ersten Arbeitsmarkt oberste Priorität. Intensivere Gespräche mit den Kammern und Unternehmerverbänden sollen dabei helfen.
Quelle:
Euroregio TV

















