AGB
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Auftrag über die Erstellung und Veröffentlichung von Texten, Grafiken, Animationen und Videos eines Inserenten im folgenden „Anzeige“ genannt.
2. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die euro-Regional tv GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der euro-Regional tv GmbH zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der euro-Regional tv GmbH beruht.
3. Aufträge, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder zu bestimmten Zeiten veröffentlich werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der euro-Regional tv GmbH eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik eingeordnet, ohne dass dies einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
4. Die euro-Regional tv GmbH behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Aufträge über die Einspeisung von Fertigprodukten des Auftraggebers, wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der euro-Regional tv GmbH abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die euro-Regional tv GmbH unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Aufträge über die Einspeisung von Fertigprodukten des Auftragsgebers sind für die euro-Regional tv erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
5. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Unterlagen oder des Fertigproduktes ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert die euro-Regional tv GmbH unverzüglich Ersatz an. Die euro-Regional tv GmbH gewährleistet nur die Qualität, die entsprechend der Vorlagen bzw. Fertigprodukte möglich sind.
6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen oder unrichtigen oder bei unvollständigen Anzeigen Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die euro-regional tv GmbH eine hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelde. Dies gilt nicht für den Vorsatz der euro-Regional tv GmbH, ihres gesetzlichen Vertreters und ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung der euro-Regional tv GmbH für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die euro-Regional tv GmbH darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeldes beschränkt. Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Ersterscheinen der Anzeige geltend gemacht werden.
7. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die euro-Regional tv GmbH berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sind keine Gestalltungsvorschriften vom Auftraggeber vorhanden, wird die Gestaltung nach Ermessen der Mitarbeiter der euro-Regional tv GmbH durchgeführt.
8. Die Zahlung hat innerhalb der auf Rechnung ersichtlichen Frist zu erfolgen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Der Auftrag wird erst nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages ausgeführt.
9. Die euro-Regional tv GmbH stellt bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurück.
10. Kosten für die Produktion der Anzeige sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen, auch wenn er die Sendung der Anzeige nicht durchführen lässt. Unterlagen zur Erstellung der Anzeigen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
11. Erfüllungsort ist der Sitz der euro-Regional tv GmbH. Im Gechäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der euro-Regional tv GmbH. Soweit Ansprüche der euro-Regional tv GmbH nicht mit Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetztes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der euro-Regional tv GmbH vereinbart.
12. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste der euro-Regional tv GmbH zu halten.
13. Die von der euro-Regional tv GmbH gewährte Mitteilungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen von Kaufleuten sowie Daueraufträgen von Nichtkaufleuten sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. Im übrigen treten Preisänderungen für laufende Aufträge von Nichtkaufleuten im Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss in Kraft.
14. Im Verhältnis zur euro-Regional tv GmbH trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inseration zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptung der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßnahme des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber stellt die euro-Regional tv GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig storniert wurde, gegen die euro-Regional tv GmbH erwachsen. Die euro-Regional tv GmbH ist nicht verpflichtet Anzeigen und Aufträge daraufhin zu prüfen, ob die Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig stornierte Anzeigen, so entstehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen die euro-Regional tv GmbH. Der Auftraggeber hält die euro-Regional tv GmbH auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
16. Sind etwaige Mängel bei denen zur Verfügung gestellten Unterlagen, Videos usw. des Auftragsgebers nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Qualität der Anzeige keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor nächstfolgender Sendung darauf hinweist.
17. Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen als zu den Vertragszwecken verwendet (gem. § 26, Abs. 1 und § 34 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).
18. Die euro-Regional tv GmbH behält sich das Recht vor, Anzeigen in Sonderveröffentlichungen oder Kollektiven sowie für die Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen Sonderkonditionen entsprechend den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren.
19. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen einer Anzeige kann die euro-Regional tv GmbH die entstandenen Produktionskosten berechnen.
1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Auftrag über die Erstellung und Veröffentlichung von Texten, Grafiken, Animationen und Videos eines Inserenten im folgenden „Anzeige“ genannt.
2. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die euro-Regional tv GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der euro-Regional tv GmbH zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der euro-Regional tv GmbH beruht.
3. Aufträge, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder zu bestimmten Zeiten veröffentlich werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der euro-Regional tv GmbH eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik eingeordnet, ohne dass dies einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
4. Die euro-Regional tv GmbH behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Aufträge über die Einspeisung von Fertigprodukten des Auftraggebers, wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der euro-Regional tv GmbH abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die euro-Regional tv GmbH unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Aufträge über die Einspeisung von Fertigprodukten des Auftragsgebers sind für die euro-Regional tv erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
5. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Unterlagen oder des Fertigproduktes ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert die euro-Regional tv GmbH unverzüglich Ersatz an. Die euro-Regional tv GmbH gewährleistet nur die Qualität, die entsprechend der Vorlagen bzw. Fertigprodukte möglich sind.
6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen oder unrichtigen oder bei unvollständigen Anzeigen Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die euro-regional tv GmbH eine hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelde. Dies gilt nicht für den Vorsatz der euro-Regional tv GmbH, ihres gesetzlichen Vertreters und ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung der euro-Regional tv GmbH für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die euro-Regional tv GmbH darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeldes beschränkt. Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Ersterscheinen der Anzeige geltend gemacht werden.
7. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die euro-Regional tv GmbH berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sind keine Gestalltungsvorschriften vom Auftraggeber vorhanden, wird die Gestaltung nach Ermessen der Mitarbeiter der euro-Regional tv GmbH durchgeführt.
8. Die Zahlung hat innerhalb der auf Rechnung ersichtlichen Frist zu erfolgen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Der Auftrag wird erst nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages ausgeführt.
9. Die euro-Regional tv GmbH stellt bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurück.
10. Kosten für die Produktion der Anzeige sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen, auch wenn er die Sendung der Anzeige nicht durchführen lässt. Unterlagen zur Erstellung der Anzeigen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
11. Erfüllungsort ist der Sitz der euro-Regional tv GmbH. Im Gechäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der euro-Regional tv GmbH. Soweit Ansprüche der euro-Regional tv GmbH nicht mit Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetztes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der euro-Regional tv GmbH vereinbart.
12. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste der euro-Regional tv GmbH zu halten.
13. Die von der euro-Regional tv GmbH gewährte Mitteilungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen von Kaufleuten sowie Daueraufträgen von Nichtkaufleuten sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. Im übrigen treten Preisänderungen für laufende Aufträge von Nichtkaufleuten im Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss in Kraft.
14. Im Verhältnis zur euro-Regional tv GmbH trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inseration zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptung der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßnahme des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber stellt die euro-Regional tv GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig storniert wurde, gegen die euro-Regional tv GmbH erwachsen. Die euro-Regional tv GmbH ist nicht verpflichtet Anzeigen und Aufträge daraufhin zu prüfen, ob die Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig stornierte Anzeigen, so entstehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen die euro-Regional tv GmbH. Der Auftraggeber hält die euro-Regional tv GmbH auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
16. Sind etwaige Mängel bei denen zur Verfügung gestellten Unterlagen, Videos usw. des Auftragsgebers nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Qualität der Anzeige keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor nächstfolgender Sendung darauf hinweist.
17. Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen als zu den Vertragszwecken verwendet (gem. § 26, Abs. 1 und § 34 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).
18. Die euro-Regional tv GmbH behält sich das Recht vor, Anzeigen in Sonderveröffentlichungen oder Kollektiven sowie für die Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen Sonderkonditionen entsprechend den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren.
19. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen einer Anzeige kann die euro-Regional tv GmbH die entstandenen Produktionskosten berechnen.















